Die EU-Überweisung zurück
Innerhalb der EU werden Auslandszahlungen zu Inlandszahlungen
Mit der EU-Überweisung können Sie Ihre Auslandszahlungen in jedes Land der EU zu Inlandskonditionen schnell und sicher durchführen.
Bei einer EU-Überweisung fallen für den Auftraggeber als auch für den Zahlungsempfänger dieselben Entgelte wie bei einer Inlandsüberweisung an.
Voraussetzungen
- Die Konten des Auftraggebers und des Empfängers sind innerhalb der EU* und werden in Euro geführt.
- Die Überweisung ist in Euro ausgestellt und ist betragsunabhängig möglich.
- IBAN des Empfängers und BIC der Bank des Empfängers sind anzuführen.
- Der Zahlungsauftrag wird mit Spesenoption "Spesenteilung" beauftragt.
* Inklusive Norwegen, Island und Liechtenstein.
Zu beachten
Werden diese Voraussetzungen vom Auftraggeber nicht erfüllt, wird der Zahlungsauftrag zu den vereinbarten Auslandskonditionen abgerechnet.
Diese Regelung gilt nicht für Schecks. Für diese werden weiterhin die Auslandszahlungsverkehrs-Konditionen verrechnet.
IBAN und BIC ermöglichen die kostengünstige EU-Überweisung
- IBAN: Das Kürzel IBAN steht für "International Bank Account Number". Dies ist die international standardisierte Schreibweise für eine Bankkonto-Verbindung.
- BIC: BIC steht für "Bank Identifier Code". Der BIC ist die weltweit eindeutige Identifizierung von Kreditinstituten und umfasst 8 oder 11 Stellen.
Die richtige Angabe Ihrer IBAN und des BIC ist die Voraussetzung für eine korrekte Abwicklung – von der automatischen Auftragsverarbeitung bis zur Buchung am Empfängerkonto.
Sie beauftragen eine Auslandsüberweisung
- Erfragen Sie von Ihrem Geschäftspartner IBAN und BIC und verwenden Sie diese in Ihren Zahlungsaufträgen. Errechnen Sie auf keinen Fall die IBAN selbst! Die Gefahr einer falsch errechneten IBAN ist sehr hoch, und die Angabe einer falschen IBAN führt zu aufwendigen und kostspieligen Rückleitungen.
- Erteilen Sie Ihrer Raiffeisenbank den Auftrag am besten elektronisch. Wenn Sie für Ihre Bankgeschäfte noch kein Internet bzw. anderes elektronisches Produkt benützen, erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank.
- Wenn Sie einen Auftrag mittels Beleg erteilen, sollten Sie auf jeden Fall nur die Belege für Auslandsüberweisungen verwenden.
- In beiden Fällen tragen Sie IBAN und BIC nur in die dafür vorgesehenen Felder ein. IBAN und BIC sind ausreichend, Sie brauchen nicht zusätzlich Kontonummer des Empfängers oder den "Routing-Code" seiner Bank anführen.
- Wir empfehlen, dass Sie den Text des Verwendungszwecks auf 35 Zeichen beschränken, da nicht in allen EU-Ländern die Weitergabe eines längeren Textes an den Begünstigten garantiert werden kann.
Sie erhalten eine Auslandsüberweisung
- Geben Sie Ihren Geschäftspartnern bzw. Kunden so rasch wie möglich Ihre IBAN und den BIC bekannt.
- Am besten drucken Sie IBAN und BIC zusätzlich zur Bankleitzahl und Kontonummer auf den von Ihnen ausgestellten Rechnungen an.
- IBAN und BIC finden Sie auf Ihren Kontoauszügen, bzw. können Sie diese bei Ihrem Kundenberater erfragen.



